Pelletheizungen – flexibel kombinierbar
Eine Pelletheizung kann – bei Pellets aus nachvollziehbar nachhaltiger Herkunft – eine Alternative zu Öl und Gas sein und den Einsatz fossiler Brennstoffe reduzieren. Bei modernen Holzheizsystemen werden Pellets aus naturbelassenem, getrocknetem Restholz wie Sägemehl, Hobelspänen oder Waldrestholz automatisch zum richtigen Zeitpunkt aus dem Vorratslager in den Brennraum befördert – je nachdem, wie viel Wärme benötigt wird. Insbesondere da, wo das Gasnetz nicht ausreichend ausgebaut ist, kann eine Pelletheizung – je nach Gebäude und Rahmenbedingungen – eine passende Option sein. Falls Sie Ihre Ölheizung vollständig durch eine Pelletheizung ersetzen möchte, kann zur Lagerung der Pellets der bisherige Heizöl-Lagerraum genutzt werden.
Welche Vorteile hat eine Pelletheizung?
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Umweltaspekt: Pelletheizungen können – je nach Herkunft der Pellets und Anlagenbetrieb – den Einsatz fossiler Brennstoffe reduzieren. Holzpellets werden häufig aus Sägewerksnebenprodukten wie Sägemehl und Hobelspänen hergestellt und stammen aus dem Rohstoff Holz. Klimaneutral ist das Verbrennen von Holz allerdings nur, wenn die Rohstoffe aus nachhaltig bewirtschafteten Beständen gewonnen werden und ausreichend viele Bäume nachwachsen.
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Energieeffizient: Moderne Pelletheizungen können – je nach Gerät, Auslegung und Betrieb – hohe Wirkungsgrade erreichen und den Brennstoff effizient nutzen. Dadurch kann – je nach Anlage und Einstellung – eine gute Energieausbeute erreicht werden.
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Unabhängigkeit von Öl und Gas: Mit Pellets können Sie den Bedarf an fossilen Brennstoffen wie Öl oder Gas verringern und durch Lagerhaltung vor Ort flexibler planen.
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Komfortable Bedienung: Moderne Pelletheizungen sind in der Regel vollautomatisch und einfach zu bedienen. Die Steuerung erfolgt oft über smarte Technologien, die den Komfort für die Nutzer erhöhen.
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Langfristige Verfügbarkeit: Holzpellets stammen aus dem Rohstoff Holz und können – je nach regionaler Verfügbarkeit und Herkunftsnachweisen – eine planbare Brennstoffoption sein.
Darf ich noch mit Holz heizen?
Alle Holzheizungen, die den Anforderungen der neuen Kaminofenverordnung ab 2024 entsprechen, sind weiterhin erlaubt. Das bedeutet, dass sie bestimmte Grenzwerte für Kohlenmonoxid, Feinstaubbelastung und Wirkungsgrad einhalten müssen. Es werden jedoch aktuell neue Vorschriften eingeführt, die dazu führen könnten, dass die Anschaffung neuer Holzöfen in Zukunft möglicherweise aufwendiger und kostspieliger wird. Ab dem 1. Januar 2024 ist der Einbau in Neubauten nur noch dann erlaubt, wenn die Holzheizung mit einer Solaranlage für die Warmwasserbereitung (Solarthermie oder Photovoltaik) kombiniert wird. Zusätzlich muss bei der Anlage ein Staubfilter eingebaut sein. Automatisch müssen Holzheizungen, genau wie Gas- und Ölheizungen, allerdings nicht ausgetauscht werden.
Überblick über die wichtigsten Regelungen und Ausnahmen für Holzheizungen
Das Bundeskabinett hat im September 2023 eine Novelle des GEG verabschiedet, die eine deutliche Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien vorsieht. Ab dem 1. Januar 2024 tritt diese Neuerung in Kraft und wird ein wichtiger Schritt in Richtung Klimaneutralität sein. Zum 31. Dezember 2044 ist es dann nicht mehr erlaubt, mit brennstoffbasierten Heizungen zu heizen, da Deutschland bis 2045 klimaneutral sein will.
Wenn Ihr Heizkessel älter als 15 Jahre ist, sollten Sie in Erwägung ziehen, ein moderneres Gerät mit höherer Effizienz (laut Herstellerangaben) einzubauen. Festbrennstoffkessel, die zwischen dem 1. Januar 2005 und dem 21. März 2010 errichtet wurden, dürfen ab dem 1. Januar 2025 weiter betrieben werden, wenn diese die Grenzwerte der 1. Stufe der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) einhalten. Ob diese Vorgaben erfüllt werden, wird alle zwei Jahre durch den Schornsteinferger überprüft.
Weitere Informationen zum Gesetzentwurf finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.
Pelletheizung mit Photovoltaik oder Solarthermie kombinieren
Eine Kombination aus Pelletheizung und Solarthermie oder Photovoltaik kann helfen, den Brennstoffbedarf zu senken und die Gesamteffizienz der Wärmeversorgung zu verbessern. Mithilfe der Solarthermie-Anlage kann der Heizkessel im Sommer je nach Auslegung und Warmwasserbedarf zeitweise ausgeschaltet werden, wodurch sich der jährliche Brennstoffbedarf reduzieren kann. Ein Pufferspeicher kann den Anlagenbetrieb verbessern, indem er überschüssige Wärme zwischenspeichert und bei Bedarf wieder abgibt. Des Weiteren gibt es bereits Systeme, die eine Kombination aus Pelletheizung und Photovoltaik ermöglichen. Mit dieser Kombination können Sie je nach Auslegung laufende Energiekosten senken und den Einsatz fossiler Energieträger im Heizbetrieb reduzieren.
Wie funktioniert eine Pelletheizung?
- Transport in die Brennkammer
Bei der Pelletheizung gelangen Holzpellets aus dem Lagerraum per Förderschnecke, über Schläuche oder per Hand befülltem Vorratsbehälter in die Brennkammer des Ofens. - Verbrennungsprozess
Anschließend wird vollautomatisch ein Verbrennungsprozess eingeleitet. Mit der dabei entstehenden thermischen Energie wird das Wasser im Heizungskreislauf erwärmt und anschließend an die Heizkörper abgegeben. - Temperaturregulierung
Ein Thermostat überprüft die Temperatur entsprechend der Einstellung und sorgt dafür, dass die Pelletheizung wieder anfängt zu heizen, sobald die Raumtemperatur unterschritten wird. - Pufferspeicher
Durch Kopplung mit einem Pufferspeicher wird das Wasser auf einem konstanten Temperaturniveau gehalten und lässt sich je nach Bedarf punktuell abrufen.
Bekomme ich eine Förderung für eine neue Pelletheizung?
Für die Förderung von Pelletheizungen gelten seit 2023 deutlich erhöhte Anforderungen und die Details für die Beantragung sind teilweise auch noch nicht bekannt. Deshalb sollten Sie sich immer über etwaige Zuschüsse und Fördermöglichkeiten informieren. Oft können Anträge nur vor Beginn der Sanierungsmaßnahmen gestellt werden. Wir unterstützen Sie gerne – je nach Voraussetzungen – bei der Orientierung zu passenden Programmen und den nächsten Schritten zur Antragstellung.
Bitte beachten Sie: Da gesetzliche Regelungen Änderungen unterliegen können, sind die genannten Werte unverbindlich, und es können daraus keine Ansprüche abgeleitet werden.
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